Gesetzlich versichert
Mit einer Heilmittelverordnung (Rezept) Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes rechnen wir direkt mit der Krankenkasse ab. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung.
- 10 € pro Verordnung plus 10 % der Behandlungskosten
- Kinder und Jugendliche unter 18 sind befreit
- Behandlungsbeginn innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung
- Befreiungsausweis bitte mitbringen